Die Sicherung eines menschenwürdigen und ausreichenden sozialen Existenzminimums ist eine der Kernaufgaben unseres Sozialstaates. Die Sozialhilfe finanziert ein Existenzminimum, das die grundlegendsten Lebenshaltungskosten decken sowie die minimale Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen soll.
Der Glaube, dass durch Leistungsabbau der Anreiz für Sozialhilfebeziehende steigt, aus eigener Anstrengung zur Verbesserung ihrer Situation beizutragen, ist ein neoliberales Märchen. Im Gegenteil, durch diese Maßnahmen nehmen Isolation und Verelendung zu. Der überwiegende Teil der Sozialhilfeempfangenden würde gerne arbeiten, findet aber trotz intensiver Bemühungen keine Stelle. Zudem verdienen etwa ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden so wenig, dass sie trotz Arbeit auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Arbeitsplätze als Instrument der Armutsbekämpfung
Die Schaffung von Arbeitsplätzen gilt als wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung. Doch Arbeit schützt nicht automatisch vor Armut. Viele Menschen können trotz einer Anstellung kein menschenwürdiges Leben führen. Löhne, von denen man nicht leben kann, sind für viele Menschen Alltag. Der eigentliche Skandal sind nicht die angeblich zu hohen Sozialhilfeleistungen, sondern die Tieflöhne. Wer Vollzeit arbeitet, soll so viel verdienen, dass er ohne Sozialhilfe leben kann. Nur existenzsichernde Löhne verhindern Armut und Abhängigkeit von der Sozialhilfe.
Auswirkungen von Sozialhilfekürzungen
Eine Kürzung der Sozialhilfe trifft auch die rund 30% der „Working Poor“. Die vorgeschlagenen Kürzungen gefährden die soziale Integration aller Sozialhilfebeziehenden, egal ob mit oder ohne Arbeit. Die Armut nimmt zu, da Privatisierung und Tieflöhne kein gesellschaftliches Konzept sind.
Unterschiedliche Unterstützung je nach Region
Die Höhe der Unterstützung variiert je nach Kanton und Gemeinde. In der Stadt Bern beträgt der Grundbedarf heute 977 Franken. So stehen beispielsweise einer Person 58.62 Franken für Verkehrsauslagen zur Verfügung. Bei einer vierköpfigen Familie reduziert sich der Betrag pro Kopf auf 35.46 Franken. In der Stadt Bern kostet ein Monatsabo von Bernmobil für eine erwachsene Person 75 Franken und für ein Kind 57 Franken. Für Einzelpersonen stehen für Nahrungsmittel und Getränke rund 11 Franken pro Tag zur Verfügung, für Alleinerziehende mit einem Kind knapp 17 Franken. Für eine ausgewogene, gesunde Ernährung reicht das kaum.
Die Geschichte der Armutsgesetzgebung
Ein Musterbeispiel verfehlter Sozialpolitik war die englische Armutsgesetzgebung im 19. Jahrhundert. Bis 1834 bekamen die Armen in England Zuwendungen und blieben in ihrem Zuhause. Gegen dieses System lief der britische Ökonom Thomas Malthus Sturm. Er argumentierte, dass dies Menschen, die nicht für sich selbst sorgen können, ermutige, zu heiraten und Kinder zu bekommen, und ihnen die Motivation zu arbeiten nehme. David Ricardo, ein weiterer Ökonom dieser Zeit, unterstützte diese Sichtweise. 1834 wurde ein neues Gesetz zum Armenrecht erlassen, welches den Bau von Arbeitshäusern forderte, die Gefängnissen gleichen sollten, um abzuschrecken. Die Lebensbedingungen darin sollten noch elender sein als die der ärmsten Arbeiter außerhalb der Arbeitshäuser. Jeder, der öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen musste, hatte im Arbeitshaus zu leben und dort für seinen Lebensunterhalt zu arbeiten.
Schlussfolgerung
Für die Betroffenen sind Kürzungen der Sozialhilfe gravierend. Die Umsetzung bringt zudem für die in der Sozialhilfe tätigen Sozialarbeitenden Probleme und Härtefälle mit sich. Nötig ist heute ein klares Bekenntnis zu den SKOS-Richtlinien und den ihnen zugrunde liegenden Prinzipien von Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit und gesamtgesellschaftlicher Solidarität. Es braucht eine solidarische Schweiz, die sich gegen den Traum der Bürgerlichen stellt, die Arbeits- und Lebensbedingungen in der Schweiz auf das Niveau von China und Pakistan und die Sozialhilfe auf das Niveau der englischen Armutsgesetzgebung von 1834 zu senken.
| Quellen | Links |
|---|---|
| Wikipedia | Arbeitshaus |
| Wikipedia | Armengesetz |