Die Sozialhilfe ist eine tragende Säule des Systems der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Angesichts unterschiedlicher Regelungen in den Kantonen und Gemeinden sind die Leistungen und Kosten der Sozialhilfe von einem föderalistischen Wirrwarr geprägt. Ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe würde diesen Mangel beheben.
Die aktuellen Mehrspurigkeiten in der Sozialhilfe generieren unnötigen Mehraufwand für die Verwaltung sowie für die Bezugsberechtigten. Ein Rahmengesetz würde diese Mehrspurigkeiten beseitigen und somit die Effizienz erhöhen. Die heutige föderalistische Ausgestaltung führt zu Ungleichheiten bei den Bedingungen und Leistungen, die sich negativ auf die soziale und berufliche Integration der Betroffenen auswirken. Ein Bundesrahmengesetz ermöglicht zudem einen fairen Finanzausgleich zwischen den Kantonen und Gemeinden.
Vorteile eines Rahmengesetzes
Ein Rahmengesetz gewährleistet für die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte, wie das Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12), den Schutz der Privatsphäre (Art. 13) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 24 Abs. 1). Die heutige uneinheitliche Situation bringt Kantone und Gemeinden in Gefahr, einen Wettbewerb um die tiefsten Sozialhilfeleistungen zu führen, um Kosten zu sparen. Dies wirkt sich negativ auf die Betroffenen aus und erschwert ihre soziale und berufliche Integration.
Forderung an die eidgenössischen Räte
Die Forderung an die eidgenössischen Räte ist, die Schaffung eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe unverzüglich in die Wege zu leiten. Dieses Rahmengesetz muss die Bedingungen und Verfahren in der Sozialhilfe für die gesamte Schweiz einheitlich festlegen.
Einführung eines sozialen Existenzminimums
Die Sozialhilfe hat gemäss Verfassung und Gesetzen ein menschenwürdiges Leben in bescheidenem Rahmen zu gewährleisten. Das soziale Existenzminimum gestattet die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem der Grundbedarf auch bescheidene Auslagen für soziale Kontakte umfasst und gegebenenfalls zusätzliche situationsbedingte Leistungen vorsieht. Um einheitliche Regeln zur Existenzsicherung schaffen zu können, braucht es einen gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene.
Einführung von Ausgleichsmechanismen
Die Kosten der Sozialhilfe steigen kontinuierlich – nicht zuletzt wegen der Sparmassnahmen bei der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung. Dazu kommt, dass die Sozialhilfe in der Schweiz uneinheitlich organisiert ist. In einigen Kantonen müssen die Gemeinden für den grössten Teil der Sozialhilfekosten aufkommen. Dies führt dazu, dass sie unangemessene Methoden wählen, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Ein Bundesrahmengesetz ermöglicht einen fairen Finanzausgleich zwischen den Kantonen und Gemeinden.
Quellen | Links |
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sozialinfo.ch | Harmonisierung der Sozialhilfe – ein steiniger Pfad |
Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) | Ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe? Institutionelle Überlegungen zum Harmonisierungsbedarf in einem grundrechtssensiblen Rechtsbereich |
humanrights.ch | Armut in der Schweiz: Die Lage wird ernst, doch der Bund zieht sich zurück |